vermietet

40m² Lagerfläche in der Fußgängerzone von Vaihingen-Enz

Objekt-Nr. EII 36
Adresse auf Anfrage
Gesamtfläche 40,00 m²
Ladenfläche 40,00 m²
Lagerfläche 40,00 m²
Verkaufsfläche 40,00 m²
1 Zimmer
Baujahr 1986
Gepflegt
Kaltmiete:
230,00 €
Warmmiete:
250,00 €
Mietpreis pro qm:
5,75 €/m²
Gesamtfläche:
40,00 m²
Zimmer:
1,0
Ladenfläche:
40,00 m²
Lagerfläche:
40,00 m²
Verkaufsfläche:
40,00 m²
Teilbar ab:
40,00 m²
Käuferprovision:
provisionsfrei

Verwaltung

Objektbeschreibung

Die Lagerfläche befindet sich in der Stuttgarter Str. 12, zentral
gelegen in der Fußgängerzone. Die Einfahrt durch die Auricher Str. ist
ganz bequem mit dem PKW möglich denn alles ist ebenerdig zu
erreichen.
Bereits vorab von der Lagerung ausgeschlossen sind:
- Lebewesen jeder Art
- brennbare und entzündliche Stoffe
- unter Druck stehende Gase
- Materialien, deren Emission Dritte beeinträchtigen können
- verbotene oder gesetzwidrige Objekt
- gefährliche Chemikalien, Giftmüll, Asbest o.ä.

Lage

Die Lagerfläche befindet sich zentral in der
Fußgängerzone von Vaihingen/Enz.
Vaihingen gehört zum Landkreis Ludwigsburg und zur
Wirtschaftsregion Stuttgart.
Eine optimale Verkehrsanbindung gewährleisten die
Bundesstraßen B10 und B35 mit Anschluss an das
überregionale Autobahnnetz (A81 und A8).
Weiterhin besitzt Vaihingen/Enz einen stadtkernnahen
Bahnhof. Die Stadt liegt an der Schnellbahnstrecke
Stuttgart - Mannheim. Sie ermöglicht eine schnelle
Verbindung zu den großen Industriezentren BadenWürttembergs.

Ausstattung

Zu vermieten:
großer Lagerraum, 40m²
sofort verfügbar
Baujahr 1986
ebenerdig
Durchfahrt mit PKW ist
möglich

Sonstige Angaben

Verbraucherinformation gemäß Fernabsatzgesetz
Diese Informationen dienen der Erfüllung von Informationspflichten aufgrund § 312 c BGB in Verbindung mit Artikel 246 §§ 1und 2 des Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuches (EGBGB), wenn die Beauftragung von ERTEN Immobilien & Investmentmakler, Songül Erten Stuttgarter Str. 23, 71665 Vaihingen/Enz ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt. Fernkommunikationsmittel und Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E - Mails sowie Rundfunk, Tele- oder Mediendienste.
Widerrufbelehrung (Fernabsatz)
1.1 Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 g Abs. I Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
ERTEN Immobilien & Investmentmakler
Songül Erten
Stuttgarter Str. 23
71665 Vaihingen-Enz
Tel.: +49 (0) 7042-81 81 593
Handy: +49 (0)162 93 53 633
E-Mail: info@erten-immo.de
www.erten-immo.de
1.2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
1.3 Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung

Energiepass

Wird nicht benötigt